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Möchten Sie mit einem Erbvertrag vorausschauend vorsorgen?

Ein Erbvertrag ist ein wirkungsvolles Instrument, um Ihren Nachlass verbindlich, individuell und vorausschauend zu regeln. Im Unterschied zum einseitig verfassten Testament wird er gemeinsam mit den begünstigten Personen abgeschlossen und kann nur mit deren Zustimmung geändert werden. So schaffen Sie Sicherheit und reduzieren das Risiko von Konflikten unter den Erben.

Vorteile eines Erbvertrags
Ein Erbvertrag ist besonders sinnvoll, wenn komplexe familiäre oder unternehmerische Situationen berücksichtigt werden müssen. Er eignet sich, um Partnerinnen oder Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Kinder aus früheren Ehen oder Geschäftspartner gezielt einzubinden. Auch bereits übertragene Vermögenswerte oder geplante Schenkungen lassen sich rechtssicher in die Gesamtregelung integrieren.

Verbindlich und individuell
Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich, was Planungssicherheit bietet. Gleichzeitig lässt sich der Vertrag individuell gestalten, Vermögenswerte bestimmten Personen zuweisen, Pflichtteile berücksichtigen oder Auflagen für die Übernahme von Immobilien oder Familienunternehmen festlegen.

Unsere Unterstützung
Unsere Spezialisten begleiten Sie persönlich und diskret bei der Erstellung, Überprüfung oder Anpassung Ihres Erbvertrags und weiterer Nachlassdokumente. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille klar geregelt ist und Ihre Angehörigen im Ernstfall entlastet werden.

Kostenloses Erstgespräch
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, geben erste Einschätzungen und erstellen auf Wunsch ein persönliches Angebot.

Was Sie mit einem Erbvertrag regeln können

Ein Erbvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassregelung individuell, verbindlich und frühzeitig zu gestalten. Er schafft Klarheit für alle Beteiligten und bietet Lösungen, die über ein Testament hinausgehen. Diese Punkte zeigen, wie Sie persönlich von einem Erbvertrag profitieren können:

Verteilung nach Ihren Vorstellungen:  Der Erbvertrag ermöglicht Ihnen, festzulegen, wer welchen Teil Ihres Vermögens erhält, sodass Ihre Wünsche fair umgesetzt und nachvollziehbar geregelt werden.

Rechtsklarheit für alle Beteiligten: Der Erbvertrag ist für alle Parteien verbindlich. Änderungen sind nur möglich, wenn alle Vertragsparteien zustimmen, was Sicherheit und Transparenz schafft.

Absicherung besonderer Personen: Sie können Lebenspartner, Kinder aus früheren Ehen oder Dritte gezielt begünstigen, die im gesetzlichen Erbrecht nicht oder nur teilweise berücksichtigt würden.

Schutz vor Erbstreitigkeiten: Durch klar vereinbarte Regelungen werden Missverständnisse vermieden. Das reduziert Konflikte innerhalb der Familie und sichert eine geordnete Nachlassabwicklung.

Berücksichtigung von Schenkungen: Bereits erfolgte oder geplante Schenkungen lassen sich im Erbvertrag transparent einbeziehen, sodass die Verteilung gerecht erfolgt und Ihre Vorstellungen beachtet werden.

Individuelle Regelung von Immobilien oder Unternehmen: Sie legen fest, wie Liegenschaften oder Firmenanteile übergehen. Damit sichern Sie Nachfolge, Eigentum und Nutzung zuverlässig ab.

Pflichtteilsverzichte vereinbaren: Beteiligte können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, was zusätzlichen Spielraum für individuelle und verbindliche Lösungen schafft.

Planung der Pflichtteile: Sie prüfen, wie hoch die Pflichtteile Ihrer Angehörigen sind, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche eingehalten und gesetzliche Ansprüche erfüllt werden.

Flexibilität durch Vorbehalte: Sie können Vorbehalte festlegen, um den Vertrag bei besonderen Lebenssituationen anzupassen und die Nachlassregelung langfristig passend zu halten.

Ergänzung zu Testament und Vorsorge: Der Erbvertrag lässt sich optimal mit weiteren Dokumenten wie Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung kombinieren und vervollständigt Ihre Nachlassplanung.

FAQ Erbvertrag

  • Ein Erbvertrag kann nur von volljährigen, urteilsfähigen Personen abgeschlossen werden. Alle Vertragspartner müssen gleichzeitig anwesend sein und dem Vertrag zustimmen, da der Vertrag verbindlich ist:

    • Voraussetzungen: Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit aller Beteiligten

    • Mitwirkungspflicht: Alle Vertragspartner müssen dem Vertrag aktiv zustimmen

    Fazit: Ein Erbvertrag erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten und stellt sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen verbindlich sind.

    Optifinanz unterstützt Sie dabei, den Erbvertrag korrekt zu gestalten und alle Beteiligten rechtlich sicher einzubeziehen.

  • Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Das bedeutet, dass ein Notar die Urkunde erstellt und alle Vertragspartner anwesend sein müssen:

    • Öffentliche Beurkundung: Notarielle Urkunde zwingend erforderlich

    • Zeugen: Zwei Zeugen müssen anwesend sein

    • Urteilsfähigkeit: Alle Beteiligten müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung urteilsfähig sein

    Fazit: Die Einhaltung der Formvorschriften gewährleistet die rechtliche Gültigkeit des Erbvertrags und schützt vor späteren Anfechtungen.

    Optifinanz berät Sie umfassend, damit der Vertrag formell korrekt und rechtlich sicher abgeschlossen wird.

  • Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden. Eine einseitige Anpassung ist nicht möglich:

    • Verbindlichkeit: Änderungen erfordern das Einverständnis aller Beteiligten

    • Keine einseitige Anpassung: Einzelne Vertragspartner können den Vertrag nicht allein ändern

    Fazit: Der Erbvertrag bietet hohe Sicherheit, da Änderungen nur gemeinsam erfolgen können.

    Optifinanz unterstützt Sie dabei, Anpassungen oder Aufhebungen korrekt vorzunehmen.

  • Testament und Erbvertrag unterscheiden sich vor allem in der Verbindlichkeit und Flexibilität:

    • Testament: Einseitige Verfügung, jederzeit änderbar

    • Erbvertrag: Verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Personen, nur gemeinsam änderbar

    Fazit: Ein Erbvertrag eignet sich, wenn Sie klare und verbindliche Regelungen wünschen, ein Testament für mehr Flexibilität.

    Optifinanz berät Sie bei der Wahl des passenden Instruments für Ihre Nachlassplanung.

  • Ein Erbvertrag eignet sich insbesondere, wenn verbindliche Regelungen zwischen mehreren Personen getroffen werden sollen:

    • Komplexe Familienverhältnisse: Mehrere Ehepartner oder Patchwork-Familien

    • Verzicht auf Ansprüche: Regelungen zu Pflichtteilen oder Erbverzicht

    • Planung von Unternehmensnachfolge: Sicherstellung der Vermögensweitergabe nach klaren Regeln

     

    Fazit: Ein Erbvertrag bietet klare Strukturen und rechtliche Sicherheit, wenn mehrere Parteien involviert sind oder besondere Absprachen getroffen werden sollen.

     

    Optifinanz begleitet Sie dabei, die für Ihre Situation passende Lösung umzusetzen und rechtlich korrekt zu gestalten.

  • Pflichtteile können nur dann umgangen werden, wenn die betroffenen Personen freiwillig darauf verzichten:

    • Freiwilligkeit: Pflichtteilsberechtigte müssen ausdrücklich zustimmen

    • Formvorschriften: Verzicht sollte schriftlich und rechtskräftig im Vertrag festgehalten werden

    Fazit: Ein Erbvertrag ermöglicht, dass Pflichtteile nur mit ausdrücklicher Zustimmung beeinflusst werden.

    Optifinanz unterstützt Sie dabei, Ihren Erbvertrag klar zu gestalten und die Vereinbarungen rechtlich korrekt festzuhalten.

  • Ein Erbvertrag ist grundsätzlich verbindlich. Eine Anfechtung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei:

    • Willensmängeln: Zwang, Täuschung oder Irrtum

    • Rechtswidrigen Vereinbarungen: Unzulässige oder sittenwidrige Regelungen

     

    Fazit: Ein korrekt erstellter Erbvertrag bietet hohe Rechtssicherheit und minimiert das Risiko von Anfechtungen.

    Optifinanz begleitet Sie dabei, den Erbvertrag klar zu gestalten und die Umsetzung rechtlich sicher vorzubereiten.

  • Auch wenn das Vermögen überschaubar ist, kann ein Erbvertrag sinnvoll sein, um:

    • Klare Regeln: Vermögensverteilung eindeutig festlegen

    • Konflikte vermeiden: Potenzielle Streitigkeiten unter Angehörigen reduzieren

    • Familienverhältnisse berücksichtigen: Besondere Wünsche oder Absprachen vertraglich sichern

    Fazit: Ein Erbvertrag kann unabhängig von der Höhe des Vermögens zu klaren, rechtlich verbindlichen Regelungen führen.

    Optifinanz berät Sie, wie selbst kleinere Vermögen optimal geregelt werden können.

  • Ein Erbvertrag bietet insbesondere Verbindlichkeit und Planbarkeit:

    • Sicherheit: Änderungen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner

    • Rechtsverbindlich: Verpflichtungen können rechtlich abgesichert werden

    • Familienplanung: Ideal bei komplexen Verhältnissen oder Verzichtsregelungen

    Fazit: Ein Erbvertrag ist besonders dann empfehlenswert, wenn verbindliche Regelungen und Rechtssicherheit oberste Priorität haben.

    Optifinanz unterstützt Sie bei der Erstellung eines Erbvertrags, der Ihre Vorstellungen klar und sicher abbildet.

  • Mit einem professionell erstellten Erbvertrag stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen geregelt wird und die Umsetzung rechtlich klar ist:

    • Individuelle Beratung: Ihre persönlichen Wünsche und familiären Gegebenheiten werden präzise berücksichtigt

    • Rechtssicherheit: Ein korrekt aufgesetzter Vertrag minimiert Anfechtungsrisiken und sorgt für verbindliche Regelungen

    • Transparenz: Klare Darstellung der Pflichten, Rechte und Möglichkeiten für alle Beteiligten

    • Flexibilität im Rahmen der Vereinbarung: Anpassungen sind nur mit Einverständnis aller Vertragspartner möglich, wodurch Streitigkeiten reduziert werden

    • Sicherheit für Erben: Ihre Nachkommen wissen genau, was sie erwartet, und mögliche Konflikte werden bereits zu Lebzeiten verhindert

    • Umfassender Blick: Integration von Pflichtteilen, Vermögenswerten und langfristigen Nachfolgefragen

    Fazit: Ein Erbvertrag bei Optifinanz verschafft Ihnen Rechtssicherheit, Klarheit und Struktur bei der Vermögensweitergabe.

     

    Optifinanz begleitet Sie persönlich, unabhängig und kompetent bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Erbvertrags, sodass Ihre Nachlassregelungen zuverlässig umgesetzt werden.

Gute Gründe für Optifinanz

 Unabhängige Beratung mit Fokus auf die beste Lösung

Weitsichtige Rundumberatung durch erfahrene Experten

Individuelle Finanzstrategie für jede Lebensphase

Daniel Peyer, Leiter Finanzberatung und Mitglied der Geschäftsleitung bei Optifinanz in Muhen, steht für rechtssichere Erbverträge, individuelle Nachlassregelung und persönliche Beratung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Unsere Kundschaft hat Ihren Nachlass gut geregelt.

Möchten Sie mit einem Erbvertrag sicherstellen, dass Ihre Nachlassregelung verbindlich, individuell und rechtssicher ist? Wollen Sie gleichzeitig Erbstreitigkeiten vermeiden und besondere familiäre Konstellationen berücksichtigen? Eine professionelle Erbvertragsgestaltung sorgt dafür, dass im Ernstfall alles frühzeitig geregelt ist.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung durch unser erfahrenes Expertenteam? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Daniel Peyer 

Leiter Finanzberatung

Mitglied der Geschäftsleitung

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