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Möchten Sie Ihren letzten Willen mit einem Testament regeln?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Es ist ein Ausdruck von Verantwortung und Fürsorge gegenüber Ihrer Familie, Ihren Angehörigen und allen Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.

Warum ein Testament wichtig ist
Viele Menschen zögern, ihren Nachlass zu regeln, sei es aus Unsicherheit, Unwissen oder der Sorge, Fehler zu machen.

Ein korrekt erstelltes Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. Werden diese nicht eingehalten oder enthält das Testament Mängel, kann es angefochten werden. Gleichzeitig können Sie ein Testament jederzeit ändern, ohne dass die Erben davon wissen müssen.

Klarheit statt Konflikte
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Testament rechtssicher, individuell und mit Weitblick zu gestalten. Dabei gehen wir auf zentrale Fragen ein:

  • Wer erbt was und warum: Legen Sie fest, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll.

  • Pflichtteilsansprüche: Berücksichtigen oder regeln Sie Ansprüche von nahen Angehörigen.

  • Streitvermeidung: Schaffen Sie klare Grundlagen, um Konflikte unter den Hinterbliebenen zu reduzieren.

  • Willensvollstrecker: Prüfen Sie, wann die Ernennung sinnvoll ist.

  • Besondere Zuwendungen: Berücksichtigen Sie gemeinnützige Organisationen oder besondere Personen.

Individuelle Beratung
Jeder Mensch und jede Lebenssituation ist einzigartig. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Vorstellungen und zeigen Ihnen, wie Sie mit einem Testament Ihre Werte weitergeben und rechtliche Fallstricke vermeiden.

Unsere Unterstützung
Bei Fragen zum Testament oder rund um das Thema Nachlass stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei der Erstellung, Überprüfung oder Anpassung Ihres persönlichen Testaments und weiterer Nachlassdokumente, sodass Ihr letzter Wille klar festgelegt ist und Ihre Angehörigen entlastet werden.

Kostenloses Erstgespräch
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, geben erste Einschätzungen und erstellen auf Wunsch ein persönliches Angebot.

Was Sie mit einem Testament bestimmen können

Ein klar formuliertes Testament ist mehr als ein Dokument. Es ist ein beruhigender Schritt für Sie und für Ihre Familie. Sie können mit einem Testament viele Aspekte Ihres Nachlasses regeln und individuell gestalten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

Erbeinsetzung: Sie bestimmen, wer Ihre Erben sein sollen und wie Ihr Vermögen verteilt wird. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Pflichtteile für nahe Angehörige eingehalten werden.

Vermächtnisse: Sie können einzelnen Personen oder Institutionen bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge zuwenden. Damit lassen sich persönliche Zuwendungen machen, ohne dass die Empfänger direkte Erben werden.

Ersatzerben: Sie legen fest, wer an die Stelle eines Erben tritt, wenn dieser vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt. Dadurch bleibt Ihre Nachlassregelung auch in unvorhersehbaren Situationen klar und verbindlich.

Teilungsvorschriften: Sie bestimmen, wie Vermögenswerte wie Immobilien, Sammlungen oder Wertgegenstände unter den Erben aufgeteilt werden. So vermeiden Sie Konflikte und sichern Ihre persönlichen Vorstellungen ab.

Willensvollstrecker: Sie benennen eine Person, die Ihren letzten Willen zuverlässig umsetzt. Der Willensvollstrecker kümmert sich um die gesamte Abwicklung und sorgt für eine rechtlich saubere Nachlassregelung.

Enterbung: Unter klaren Voraussetzungen können Sie nahe Angehörige von der Erbfolge ausschliessen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn schwere Verfehlungen gegenüber Ihnen oder Ihrer Familie vorliegen.

Auflagen und Bedingungen: Sie können Ihren Erben bestimmte Pflichten auferlegen oder Bedingungen verknüpfen. Dazu gehören etwa die Pflege eines Grabes oder eine Auszahlung, die erst ab einem bestimmten Alter erfolgen darf.

Vorsorge für Kinder: Sie bestimmen, wer sich um minderjährige oder schutzbedürftige Erben kümmert. Mit der Benennung eines Vormunds oder Beistands ist sichergestellt, dass diese gut geschützt und vertreten sind.

Konkubinatspartner und Freunde: Sie können Ihrem Partner oder engen Freund im Testament gezielt Rechte oder Vermächtnisse zusichern und damit sicherstellen, dass Ihre Wünsche klar umgesetzt werden.

Gemeinnützige Zwecke: Sie können Ihr Vermögen für wohltätige Projekte oder Organisationen einsetzen und auch die Gründung oder Unterstützung einer eigenen Stiftung mit einem Testament gezielt regeln.

FAQ Testament

  • n der Schweiz kann grundsätzlich jede Person ab 18 Jahren ein Testament erstellen, wenn sie urteilsfähig ist. Urteilsfähigkeit bedeutet, dass die Person versteht, was es bedeutet, ein Testament zu schreiben, und die Konsequenzen ihrer Entscheidungen einschätzen kann:

    • Alter: Volljährigkeit ab 18 Jahren

    • Urteilsfähigkeit: Fähigkeit, die Bedeutung der Testamentserstellung zu verstehen und Entscheidungen zu treffen

     

    Fazit: Jede urteilsfähige Person kann ihr Testament eigenständig gestalten und damit die Verteilung ihres Vermögens bestimmen.

    Optifinanz begleitet Sie dabei, die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und unterstützt Sie auch konkret bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments.

  • Optifinanz empfiehlt insbesondere die gerichtliche Hinterlegung beim Bezirksgericht, da sie die höchste Sicherheit bietet. Die Wahl der Aufbewahrungsmethode beeinflusst entscheidend, ob Ihr Testament im Todesfall zuverlässig gefunden und korrekt eröffnet wird. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

    Gerichtliche Hinterlegung beim Bezirksgericht

    • Beschreibung: Das Testament wird beim zuständigen Bezirksgericht zur amtlichen Verwahrung abgegeben

    • Vorteile: Das Testament wird registriert, sicher aufbewahrt und nach Ihrem Tod automatisch eröffnet

    • Sicherheit: Unbefugtes Vernichten oder Verändern ist praktisch ausgeschlossen

    • Kosten: Geringe Verwaltungsgebühr, abhängig vom Kanton

    Private Verwahrung

    • Beschreibung: Testament zu Hause aufbewahren, z. B. in einem Ordner, einem verschlossenen Dokumentenschrank oder einem abschliessbaren Fach

    • Vorteile: Jederzeitiger Zugriff, einfache Umsetzung

    • Nachteile: Risiko, dass es im Todesfall nicht gefunden wird oder unbefugte Personen Zugriff erhalten

     

    Fazit: Die gerichtliche Hinterlegung beim Bezirksgericht ist die sicherste Methode, um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Todesfall zuverlässig gefunden und korrekt eröffnet wird. Die private Verwahrung bietet zwar Flexibilität, birgt aber höhere Risiken.

    Optifinanz berät Sie im Rahmen einer Testamentsberatung und unterstützt Sie bei der Auswahl der passenden Aufbewahrungsmethode. Auf Wunsch übernehmen wir die formgerechte Hinterlegung Ihres Testaments beim Bezirksgericht.

  • Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, den bestimmte nahe Angehörige auf jeden Fall erhalten dürfen. Er verhindert, dass diese Angehörigen vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden:

    • Pflichtteilsgeschützte Personen: Kinder, Enkel, Ehegatte oder eingetragener Partner

    • Nicht mehr pflichtteilsgeschützt: Eltern des Erblassers

    Fazit: Der Pflichtteil sorgt dafür, dass nahe Angehörige immer einen Mindestanteil am Erbe erhalten, selbst wenn das Testament etwas anderes bestimmt.

    Optifinanz hilft Ihnen, die Auswirkungen des Pflichtteils zu verstehen und Ihre Nachlassplanung rechtssicher zu gestalten.

  • In der Schweiz kann der Pflichtteil nicht einfach umgangen werden. Es gibt aber legale Möglichkeiten, wie der Pflichtteil angepasst werden kann:

    • Erbverzichtsvertrag: Pflichtteilsberechtigte verzichten freiwillig schriftlich auf ihren Anteil

    • Enterbung: Nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, z. B. bei schweren Straftaten gegenüber dem Erblasser oder Angehörigen

    • Schenkungen zu Lebzeiten: Können den Pflichtteil beeinflussen; Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod werden ggf. berücksichtigt

    • Güterstandswahl: Wahl des Güterstandes kann Auswirkungen auf den Pflichtteil haben

    Fazit: Der Pflichtteil kann nur unter bestimmten Bedingungen angepasst werden. Eine fachliche Beratung ist wichtig.

    Optifinanz zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten legal bestehen und wie Sie diese in Ihrer Nachlassplanung berücksichtigen können.

  • Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die wichtigsten Möglichkeiten sind:

    • Neues Testament verfassen: Ein neues Testament ersetzt frühere Testamente und sorgt für klare Regelungen

    • Widerrufserklärung: Eine schriftliche Erklärung macht das bisherige Testament ungültig

    • Vernichtung des Testaments: Handgeschriebene Testamente, die selbst aufbewahrt werden, können durch physische Zerstörung, etwa Zerreissen oder Verbrennen, ungültig gemacht werden

    Besonderheit bei hinterlegten Testamenten: Wurde das Testament beim Bezirksgericht oder einer amtlichen Stelle hinterlegt, muss jede Änderung oder jeder Widerruf auch dort angezeigt werden, damit die hinterlegte Version korrekt ersetzt wird. Dies bietet den Vorteil, dass die Änderungen offiziell registriert werden und das Testament im Todesfall sicher eröffnet wird.

    Fazit: Änderungen und Widerrufe müssen klar und gesetzeskonform umgesetzt werden, damit das Testament rechtlich wirksam bleibt.

    Optifinanz begleitet Sie dabei, Änderungen korrekt vorzunehmen, hinterlegte Testamente anzupassen und die rechtliche Gültigkeit sicherzustellen.

  • Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es eindeutig formuliert und im Todesfall auffindbar ist:

    • Klare Formulierungen: Alle Vermögenswerte und Verfügungen sollten eindeutig beschrieben werden

    • Fachliche Beratung: Unterstützung durch Experten hilft, Unklarheiten zu vermeiden

    • Aktualisierung: Regelmässige Überprüfung stellt sicher, dass das Testament aktuelle Lebensumstände berücksichtigt

    • Registrierung: Hinterlegung bei einer amtlichen Stelle erhöht die Sicherheit der Umsetzung

    Fazit: Eindeutige Formulierungen und sorgfältige Vorbereitung sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird.

    Optifinanz begleitet Sie dabei, Ihr Testament rechtssicher und klar zu gestalten und unterstützt bei allen Fragen rund um die Umsetzung.

  • Eine Vorsorgeregelung ergänzt das Testament, indem sie persönliche Wünsche berücksichtigt, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind:

    • Patientenverfügung: Bestimmung medizinischer Behandlungen und Interventionen

    • Vorsorgeauftrag: Ernennung einer Person zur Vertretung Ihrer rechtlichen und persönlichen Interessen

    • Sicherheit: Ihre Wünsche werden rechtlich verbindlich umgesetzt

    Fazit: Eine integrierte Vorsorgeregelung schützt Ihre Selbstbestimmung und ergänzt die Nachlassplanung sinnvoll.

    Optifinanz unterstützt Sie bei der Erstellung einer vollständigen Vorsorgeregelung, die Ihr Testament optimal ergänzt.

  • Damit das Testament rechtlich wirksam ist, sollten klare Formulierungen und die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beachtet werden:

    • Eindeutigkeit: Keine Mehrdeutigkeiten in den Vermögensaufteilungen

    • Pflichtteil: Gesetzlich geschützte Erben müssen berücksichtigt werden

    • Regelmässige Überprüfung: Änderungen in der Lebenssituation sollten im Testament reflektiert werden

    • Fachliche Beratung: Expertenunterstützung minimiert Fehler und Unsicherheiten

    Fazit: Präzise Formulierungen und fachliche Beratung sorgen dafür, dass Ihr Testament im Ernstfall korrekt umgesetzt wird.

     

    Optifinanz begleitet Sie Schritt für Schritt bei der sicheren Gestaltung Ihres Testaments

  • Fachliche Beratung sorgt dafür, dass das Testament wirksam, eindeutig und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ist:

    • Rechtskonformität: Das Testament erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen

    • Eindeutige Umsetzung: Die Verteilung des Vermögens ist klar geregelt

    • Individuelle Anpassung: Das Testament berücksichtigt persönliche Wünsche und familiäre Verhältnisse

    Fazit: Rechtsberatung reduziert Unsicherheiten und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

    Optifinanz bietet kompetente Beratung, damit Ihr Testament rechtlich sicher und individuell auf Sie zugeschnitten ist.

  • Die Erstellung eines Testaments ist ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen verteilt wird und Ihre Angehörigen entlastet werden:

    • Beratung: Sie erhalten professionelle, neutrale Unterstützung und klare Orientierung bei allen Fragen rund um Nachlass, Erbschaft und Vermögensaufteilung

    • Individuelle Gestaltung: Ihre Wünsche und Vorstellungen werden klar und präzise umgesetzt

    • Rechtssicherheit: Optifinanz sorgt dafür, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und rechtsgültig ist

    • Willensvollstreckung: Auf Wunsch übernimmt Optifinanz die Willensvollstreckung oder setzt einen Willensvollstrecker nach Ihren Vorstellungen ein, sodass Ihr Testament exakt umgesetzt wird

    • Sicherheit: Auf Wunsch begleitet Optifinanz Sie bei der Hinterlegung Ihres Testaments beim Bezirksgericht

    • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte: Optifinanz integriert steuerliche Gesichtspunkte direkt in die Testamentserstellung, um mögliche Belastungen für Ihre Erben zu minimieren

     

    Fazit: Optifinanz berät Sie persönlich, transparent und kompetent bei der Testamentserstellung und allen weiteren Schritten der Nachlassplanung.

    Optifinanz berät Sie persönlich, transparent und kompetent bei der Testamentserstellung und allen weiteren Schritten der Nachlassplanung.

Gute Gründe für Optifinanz

 Unabhängige Beratung mit Fokus auf die beste Lösung

Weitsichtige Rundumberatung durch erfahrene Experten

Individuelle Finanzstrategie für jede Lebensphase

Daniel Peyer, Leiter Finanzberatung und Mitglied der Geschäftsleitung bei Optifinanz in Muhen, steht für klare Nachlassregelung, persönliche Beratung und rechtssichere Testamentgestaltung mit Optifinanz

Unsere Kundschaft hat Ihren Nachlass gut geregelt.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Wünschen vererbt wird? Wollen Sie gleichzeitig potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen? Eine individuelle Nachlassplanung hilft Ihnen und Ihren Liebsten, dass für den Ernstfall frühzeitig alles klar geregelt worden ist.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung durch unser erfahrenes Expertenteam? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Daniel Peyer 

Leiter Finanzberatung

Mitglied der Geschäftsleitung

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