Kommt eine Teilpensionierung für Sie infrage?
Viele Menschen wünschen sich einen sanften Übergang in den Ruhestand. Eine Teilpensionierung bietet die Möglichkeit, das Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig bereits eine Teilrente zu beziehen. So gewinnen Sie mehr Freiraum, bleiben aber weiterhin aktiv im Berufsleben eingebunden.
Pensionierung mit Plan und Übersicht
Eine durchdachte Teilpensionierung beginnt mit einer klaren Analyse Ihrer finanziellen und persönlichen Ausgangslage. Gemeinsam prüfen wir, wie viel Einkommen Sie weiterhin benötigen, welche Leistungen Sie von Pensionskasse, AHV und privater Vorsorge erwarten können und welche Voraussetzungen für eine Teilpensionierung erfüllt sein müssen. Dabei berücksichtigen wir auch weitere mögliche Einkommensquellen, damit Ihre finanzielle Situation umfassend betrachtet wird.
Vorteile einer Teilpensionierung
Mit der Reduktion Ihres Arbeitspensums schaffen Sie Raum für persönliche Interessen, Familie und neue Projekte. Der fliessende Übergang kann Ihre Lebensqualität steigern und den Alltag entspannen. Gleichzeitig erhalten Sie Ihre finanzielle Stabilität durch eine Kombination aus Teilzeiteinkommen und Teilrente. So gewinnen Sie mehr Selbstbestimmung bei gleichbleibender Sicherheit.
Alle Aspekte im Blick behalten
Wir analysieren die Auswirkungen einer Teilpensionierung auf Ihr Einkommen, Ihre Steuern und Ihre Vorsorgesituation. Dabei prüfen wir auch die Regelungen Ihrer Pensionskasse und zeigen Ihnen, wie Sie mögliche Lücken rechtzeitig schliessen können. Unsere Planung richtet sich konsequent nach Ihren persönlichen Zielen und Möglichkeiten.
Schritt für Schritt zum sanften Übergang
Ein geordneter Ausstieg aus dem Erwerbsleben braucht eine realistische Planung. Gemeinsam erarbeiten wir einen klaren Fahrplan, damit Sie Ihre Arbeitszeit in Etappen reduzieren und den neuen Lebensabschnitt bewusst gestalten können. Sie behalten jederzeit die Kontrolle und entscheiden aktiv über Ihre nächsten Schritte.
Langfristige Begleitung mit Verlässlichkeit
Auch nach dem Start in die Teilpensionierung begleiten wir Sie weiter. Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, passen wir Ihre Strategie entsprechend an. So bleibt Ihre Lösung auch langfristig stabil und tragfähig.
Unsere Unterstützung
Unsere erfahrenen Pensionsplaner beraten Sie persönlich, individuell und zielgerichtet. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen, klären Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam die passende Strategie für Ihren Weg in den Ruhestand.
Kostenloses Erstgespräch
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, geben Ihnen erste Einschätzungen und erstellen auf Wunsch ein persönliches Angebot.
FAQ Teilpensionierung
Eine Teilpensionierung ermöglicht Ihnen, Ihr Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig erste Vorsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen:
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Reduktion des Arbeitspensums: Sie arbeiten weniger, bleiben aber teilweise beruflich aktiv
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Teilbezug der Pensionskasse: Sie können einen Teil Ihres Vorsorgekapitals oder eine Teilrente beziehen, sofern Ihr Reglement dies vorsieht
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Gestaffelter AHV-Bezug: Ihre AHV-Rente lässt sich in mehreren Teilschritten zwischen 63 und 70 Jahren beziehen
Fazit: Eine Teilpensionierung schafft einen sanften und individuellen Übergang in den Ruhestand.
Optifinanz begleitet Sie persönlich, transparent und kompetent bei der Umsetzung Ihrer Teilpensionierung.-
Der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Teilpensionierung ergibt sich aus den Bestimmungen der Pensionskasse und der AHV. Je nach Reglement gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Voraussetzungen:
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Pensionskasse: Teilpensionierungen sind meist ab 58 Jahren möglich
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AHV-Teilschritte: Die AHV-Rente kann in bis zu drei Schritten zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden
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Arbeitgebervereinbarung: Die Reduktion des Arbeitspensums muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden
Fazit: Der individuelle Startzeitpunkt wird unter Berücksichtigung aller Reglemente und Fristen festgelegt.
Optifinanz begleitet Sie persönlich, transparent und kompetent bei der Termin- und Fristenplanung.
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Eine Teilpensionierung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese betreffen die berufliche Vorsorge (BVG), die staatliche Vorsorge (AHV) und die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber:
Berufliche Vorsorge (BVG):
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Mindestalter: Die meisten Pensionskassen erlauben eine Teilpensionierung ab 58 Jahren.
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Pensumsreduktion: Das Arbeitspensum muss dauerhaft reduziert werden, meist um mindestens 10 bis 20 Prozent.
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Lohnhöhe: Der neue Lohn darf nicht unter rund CHF 22’000 pro Jahr fallen, damit weiterhin Beiträge an die Pensionskasse möglich sind.
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Reglement: Die Teilpensionierung muss im Reglement der Pensionskasse erlaubt sein.
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Kapitalbezug: Ein gestaffelter Kapitalbezug ist in bis zu drei Schritten möglich, maximal fünf Teilschritte bei der Pensionierung.
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Entscheid bei jedem Schritt: Bei jedem Schritt können Sie zwischen Kapital, Rente oder einer Kombination wählen.
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Keine spätere Erhöhung: Eine spätere Erhöhung des Arbeitspensums ist in der Regel nicht erlaubt.
Staatliche Vorsorge (AHV):
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Beitragspflicht: Auch bei reduziertem Pensum müssen weiterhin AHV-Beiträge bezahlt werden.
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Koordination: Eine gute Abstimmung mit der Pensionskasse und der privaten Vorsorge (Säule 3a) ist wichtig.
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Rentenbezug: Ein Vorbezug der AHV-Rente ist möglich, frühestens ab 63 bei Frauen und 64 bei Männern. Dabei gibt es lebenslange Kürzungen.
Arbeitgeber:
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Zustimmung: Der Arbeitgeber muss der Teilpensionierung zustimmen.
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Vertrag: Die neue Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag angepasst werden.
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Planung: Eine klare Absprache zu Arbeitszeit, Pensum und Zeitpunkt der Reduktion ist wichtig.
Fazit: Eine Teilpensionierung muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein und die Voraussetzungen in der beruflichen und staatlichen Vorsorge erfüllen. Jede Situation ist individuell, daher lohnt sich eine sorgfältige Planung.
Optifinanz begleitet Sie persönlich, transparent und kompetent auf dem Weg in einen selbstbestimmten Ruhestand.
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Eine Teilpensionierung kann in mehreren Schritten erfolgen, wenn dies im Reglement der Pensionskasse erlaubt ist:
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Mehrere Etappen möglich: Die meisten Pensionskassen erlauben zwei bis drei Teilpensionierungsschritte, einige bis zu fünf.
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Kapital oder Rente: Bei jedem Schritt kann zwischen Kapital, Rente oder einer Kombination gewählt werden.
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Planung erforderlich: Die schrittweise Pensionierung muss mit dem Arbeitgeber und der Pensionskasse frühzeitig abgestimmt werden.
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Keine Erhöhung des Pensums: Ein späteres Aufstocken des Arbeitspensums ist in der Regel nicht mehr möglich.
Fazit: Die gestaffelte Teilpensionierung bietet Flexibilität, muss aber frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden.
Optifinanz begleitet Sie persönlich, transparent und kompetent auf dem Weg in einen selbstbestimmten Ruhestand.
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Ein Vorbezug der AHV-Rente ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch bei einer Teilpensionierung:
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Frühester Bezug: Frauen können ab 63 Jahren, Männer ab 64 Jahren eine vorzeitige AHV-Rente beziehen.
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Lebenslange Kürzung: Der Betrag wird dauerhaft reduziert. Je nach Vorbezugsdauer um bis zu 6.8 % pro Jahr.
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Nur ganze Jahre: Ein Vorbezug ist nur in vollen Jahren möglich, also um ein oder zwei Jahre.
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Koordination nötig: Der Vorbezug muss auf die finanzielle Planung mit Pensionskasse und privater Vorsorge abgestimmt sein.
Fazit: Ein AHV-Vorbezug kann helfen, das reduzierte Einkommen abzufedern, bringt aber lebenslange Kürzungen mit sich.
Optifinanz unterstützt Sie dabei mit persönlicher und unabhängiger Beratung.
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Auch bei einer reduzierten Erwerbstätigkeit bleiben AHV-Beiträge weiterhin relevant:
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Abhängig vom Einkommen: Wer mehr als CHF 1’400 pro Monat verdient, zahlt weiterhin reguläre AHV-Beiträge.
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Arbeitgeberabzug: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge wie gewohnt vom Lohn ab und leistet seinen Anteil.
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Untergrenze: Bei tieferem Einkommen sind unter Umständen Mindestbeiträge direkt an die Ausgleichskasse fällig.
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Beitragspflicht bleibt: Die AHV-Beitragspflicht besteht bis zum ordentlichen Rentenalter.
Fazit: Die Beitragspflicht zur AHV bleibt auch bei einem reduzierten Pensum bestehen, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind.
Optifinanz sorgt dafür, dass Ihre Teilpensionierung auch im Hinblick auf die AHV korrekt geplant ist.
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Die Zustimmung des Arbeitgebers ist für eine Teilpensionierung entscheidend:
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Kein automatischer Anspruch: Mitarbeitende haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Teilpensionierung
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Individuelle Absprache nötig: Die Reduktion des Pensums muss vertraglich angepasst und schriftlich festgehalten werden
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Interne Richtlinien: Unternehmen haben oft interne Regelungen, wann und wie eine Teilpensionierung möglich ist
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Frühzeitig planen: Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber ist wichtig, um den richtigen Zeitpunkt und Umfang zu definieren
Fazit: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Teilpensionierung nicht möglich, weshalb eine gute Kommunikation frühzeitig erfolgen sollte.
Optifinanz hilft Ihnen, alle Beteiligten in die Planung einzubeziehen
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Auch mit reduziertem Pensum sind Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Die private Vorsorge bleibt ein zentrales Element Ihrer finanziellen Planung, besonders im Rahmen einer Teilpensionierung:
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Erwerbstätigkeit entscheidend: Nur wer erwerbstätig ist und AHV-Beiträge zahlt, darf in die Säule 3a einzahlen
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Maximalbeträge: Die jährlichen Maximalbeträge hängen davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind
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Steuervorteile nutzen: Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abziehbar und helfen, Vorsorgelücken zu schliessen
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Private Ergänzung: Die Säule 3a kann ergänzend zur Teilpensionierung eingesetzt werden, um die Einkommenssituation zu stabilisieren
Fazit: Die Säule 3a bleibt auch bei reduzierter Erwerbstätigkeit ein wichtiges Instrument der Vorsorge.
Optifinanz zeigt Ihnen, wie Sie die private Vorsorge optimal in Ihre Teilpensionierung integrieren.
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Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bleiben auch bei reduziertem Pensum möglich:
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Vorsorgelücke prüfen: Eine Teilpensionierung kann eine Lücke in der Altersvorsorge hinterlassen
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Einkäufe möglich: Wer eine Lücke hat, darf freiwillige Einkäufe tätigen, sofern dies im Reglement vorgesehen ist
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Steuerliche Vorteile: Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar
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Koordination nötig: Die Abstimmung mit Kapitalbezug und AHV-Planung ist wichtig
Fazit: Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse stärken Ihre Rente und helfen, Steuern zu optimieren.
Optifinanz berät Sie zu sinnvollen Einkäufen und deren langfristigen Auswirkungen.
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Eine Teilpensionierung verändert Ihre Rentenansprüche aus der Pensionskasse, der AHV und der privaten Vorsorge. Das hat unmittelbare und langfristige Folgen für Ihre finanzielle Situation im Ruhestand:
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Tiefere Beiträge: Durch das reduzierte Pensum zahlen Sie weniger Lohnbeiträge in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ein.
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Geringere Leistungen: Die Altersrente aus der Pensionskasse fällt je nach Lohnhöhe tiefer aus, weil weniger Altersguthaben angespart wird.
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Gestaffelter Bezug: Bei einer Teilpensionierung kann ein Teil des angesparten Pensionskassenguthabens vorbezogen werden, was die späteren Leistungen reduziert.
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AHV-Auswirkungen: Ein tieferes Einkommen kann auch Einfluss auf die Berechnung der AHV-Rente haben, insbesondere bei längerer Reduktion.
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Private Vorsorge: Wenn Sie weniger verdienen, können auch Einzahlungen in die Säule 3a sinken – dadurch entstehen mögliche Vorsorgelücken.
Fazit: Eine Teilpensionierung führt zu tieferen Rentenleistungen aus Pensionskasse, AHV und Säule 3a. Eine vorausschauende Planung ist deshalb unerlässlich.
Optifinanz analysiert Ihre Rentensituation umfassend und zeigt auf, wie sich eine Teilpensionierung konkret auf Ihre Altersleistungen auswirkt.
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Der passende Zeitpunkt für eine Teilpensionierung ist individuell und hängt von mehreren Faktoren ab:
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Persönliche Lebenslage: Gesundheit, Motivation und Lebensplanung spielen eine zentrale Rolle
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Finanzielle Tragbarkeit: Einkommen, Ersparnisse und Pensionskassenguthaben müssen ausreichen
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Pensionskassenreglement: Manche erlauben eine Teilpensionierung bereits ab 58 Jahren
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Abstimmung aller Bereiche: AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern und Arbeitgeber müssen gemeinsam betrachtet werden
Fazit: Der ideale Zeitpunkt ist dann erreicht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Planung langfristig tragfähig ist.
Optifinanz plant mit Ihnen gemeinsam den Weg in eine Teilpensionierung, die zu Ihrem Leben passt
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Weil Sie eine durchdachte, persönliche und unabhängige Beratung verdienen. Im Unterschied zu Banken und Versicherungen, die in erster Linie Produkte verkaufen, beraten wir unabhängig, transparent und mit persönlicher Nähe. Diese Kombination macht unseren Ansatz besonders wertvoll. Dazu gehören:
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Unabhängige Honorarberatung: Wir empfehlen nur, was wirklich zu Ihnen passt
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Transparente Kostenstruktur: Klare Paketpreise für die Pensionsplanung und ein nachvollziehbarer Stundenansatz für Zusatzberatungen
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Kompetente Beratung: Unser erfahrenes Expertenteam bringt fundiertes Fachwissen und langjährige Praxis in jede Beratung ein
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Individuelle Finanzstrategie: Persönlich auf Ihre Lebenssituation und Ziele abgestimmt
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Ganzheitliche Finanzberatung mit Weitblick: Wir entwickeln strategische Lösungen in Vorsorge, Finanzen und Steuern und schaffen einen umfassenden Überblick über Ihre gesamte finanzielle Situation. Dieser wirkt wie Ihr persönlicher Kompass und hilft Ihnen, Ihre Zukunft sicher, mit Orientierung und einem guten Gefühl zu planen
Fazit: Mit einer unabhängigen Pensionsplanung treffen Sie fundierte und individuell passende Entscheidungen.
Optifinanz begleitet Sie persönlich, transparent und kompetent auf dem Weg in einen selbstbestimmten Ruhestand.-
Gute Gründe für Optifinanz
Unabhängige Beratung mit Fokus auf die beste Lösung
Weitsichtige Rundumberatung durch erfahrene Experten
Individuelle Finanzstrategie für jede Lebensphase

Unsere Kundschaft ist für die Pensionierung
optimal vorbereitet.
Wenn Sie eine Teilpensionierung in Betracht ziehen, unterstützen wir Sie mit unabhängiger und individueller Beratung, prüfen steuerliche Optimierung, sozialversicherungsrechtliche Folgen und die Machbarkeit Ihrer gewünschten Lösung, analysieren Ihre finanzielle Ausgangslage und entwickeln eine konkrete, umsetzbare Strategie für den schrittweisen Übergang.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung durch unser erfahrenes Expertenteam? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Daniel Peyer
Leiter Finanzberatung
Mitglied der Geschäftsleitung
