Möchten Sie Ihre medizinischen Massnahmen selbst bestimmen?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie heute fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und wer für Sie entscheiden darf, falls Sie es selbst nicht mehr können. Ärzte und Angehörige erhalten damit eine klare und verbindliche Grundlage, um in Ihrem Sinne zu handeln.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden Sie selbst über Ihre Behandlungen. Nach einem Unfall, bei einer schweren Krankheit oder bei Demenz können Sie diese Entscheidungen nicht mehr treffen. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äussern können. Dazu gehören lebenserhaltende Massnahmen, Schmerztherapie, andere medizinische Eingriffe oder Ihre Haltung zur Organspende.
Mehr Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
Mit einer Patientenverfügung schaffen Sie Klarheit und vermeiden Unsicherheiten im Notfall. Ihre Familie, Ihr engster Freundeskreis und Ihre behandelnden Ärzte wissen, wie sie in Ihrem Sinne handeln sollen, auch bei schwierigen Entscheidungen wie lebensverlängernden Massnahmen.
Unsere Unterstützung
Bei Fragen rund um die persönliche Vorsorgeregelung stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Überprüfung oder Erneuerung Ihrer Vorsorgedokumente. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall entlastet sind.
Kostenloses Erstgespräch
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, geben erste Einschätzungen und erstellen auf Wunsch ein persönliches Angebot.
Was Sie mit einer Patientenverfügung
festlegen können
Eine Vorsorgeregelung hilft Ihnen, Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den Fall zu klären, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie kann verschiedene Aspekte abdecken, wie zum Beispiel:
Behandlungswünsche: Sie legen fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, zum Beispiel lebenserhaltende Behandlungen, Ernährung oder Schmerztherapie.
Organspende: Sie bestimmen, ob und welche Organe Sie nach Ihrem Tod spenden möchten und unter welchen Bedingungen dies geschehen darf.
Schmerzlinderung: Sie legen fest, dass Sie eine angemessene Schmerzbehandlung erhalten möchten, auch wenn dies Ihre Lebensdauer verkürzen könnte.
Vertretung: Sie bestimmen, wer Ihre medizinischen Entscheidungen trifft, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese klar zu äussern.
Besondere Wünsche: Sie äussern persönliche Wünsche, zum Beispiel den Wunsch, in vertrauter Umgebung leben oder sterben zu können.
Palliativversorgung: Sie legen fest, wie Sie in der letzten Lebensphase behandelt werden möchten und welche Unterstützung Sie erhalten sollen.
Krankheitszustände: Sie benennen spezifische Krankheitszustände, bei denen Ihre Wünsche zur Behandlung gelten, zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit.
Unerwünschte Personen: Sie legen fest, welche Personen keinen Zugang zu Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten oder Einfluss auf Ihre Behandlung haben dürfen.
FAQ Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das verbindlich festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind:
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Lebenserhaltende Massnahmen: Bestimmung, welche Behandlungen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden
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Schmerzbehandlung: Festlegung der gewünschten Schmerztherapie
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Pflegeart: Hinweise zur gewünschten Betreuung und Pflege
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Zeitpunkt des Inkrafttretens: Wirksam, sobald Urteilsunfähigkeit eintritt
Fazit: Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass Ihre medizinischen Wünsche auch bei Urteilsunfähigkeit respektiert werden.
Optifinanz begleitet Sie bei der Erstellung und Vorbereitung Ihrer Patientenverfügung.
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Wenn Sie urteilsunfähig sind, greift die gesetzliche Reihenfolge zur Vertretung:
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Beauftragte Personen: In Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag bezeichnet
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Beistand oder Beiständin: Mit Vertretungsrecht für medizinische Massnahmen
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Ehegatte oder eingetragene Partnerin/Partner: Gemeinsamer Haushalt oder regelmässiger persönlicher Beistand
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Nachkommen: Wenn regelmässiger persönlicher Beistand geleistet wird
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Eltern und Geschwister: Bei regelmässigem persönlichen Beistand
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Erwachsenenschutzbehörde: Errichtung einer Beistandschaft, falls keine andere Vertretung vorhanden ist
Fazit: Die gesetzliche Reihenfolge stellt sicher, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Optifinanz unterstützt Sie bei der klaren Dokumentation und Umsetzung Ihrer Wünsche.
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Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ergänzen sich, decken jedoch unterschiedliche Bereiche ab:
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Patientenverfügung: Festlegung der medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit
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Vorsorgeauftrag: Bestimmung, wer persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten regelt
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Klare Abgrenzung: Patientenverfügung rein medizinisch, Vorsorgeauftrag organisatorisch und finanziell
Fazit: Beide Dokumente zusammen sichern Ihre Interessen umfassend ab.
Optifinanz begleitet Sie bei der Erstellung beider Dokumente, damit sie wirksam und kompatibel sind.
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Eine Patientenverfügung ist für alle Personen empfehlenswert, die ihre medizinischen Wünsche vorausschauend festhalten möchten:
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Ältere Menschen: Absicherung bei häufigen gesundheitlichen Einschränkungen
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Menschen mit chronischen Erkrankungen: Vorabentscheidungen für medizinische Situationen
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Personen mit familiären Risiken: Klare Anweisungen bei genetisch bedingten Krankheiten
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Junge Erwachsene: Schutz bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen
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Menschen, die ihre Wünsche eindeutig kommunizieren möchten: Vermeidung von Missverständnissen
Fazit: Eine Patientenverfügung ermöglicht die sichere Dokumentation Ihrer medizinischen Vorstellungen.
Optifinanz unterstützt Sie, Ihre Wünsche klar und verständlich festzuhalten.
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In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Frist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung:
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Regelmässige Überprüfung: Alle 2–3 Jahre empfohlen
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Anpassung bei Veränderungen: Gesundheit, Lebensumstände oder neue medizinische Optionen
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Klarheit sicherstellen: Formulierungen müssen verständlich bleiben
Fazit: Regelmässige Aktualisierung sorgt dafür, dass Ihre Verfügung jederzeit beachtet wird.
Optifinanz hilft Ihnen bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Patientenverfügung.
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Eine Patientenverfügung kann in jedem Alter sinnvoll sein:
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Junge Menschen: Schutz bei unerwarteten Unfällen oder akuten Erkrankungen
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Vorsorge für alle Fälle: Sicherstellung der eigenen Entscheidungen auch bei plötzlicher Urteilsunfähigkeit
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Konfliktvermeidung: Klare Regeln verhindern Streit in der Familie
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Zukunftssicherheit: Dokumentation der persönlichen Vorstellungen von Anfang an
Fazit: Auch jüngere Personen profitieren von einer vorausschauenden Patientenverfügung.
Optifinanz unterstützt Sie bei der Erstellung, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.
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Ja, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht:
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Schriftlich: Dokument muss klar verfasst, datiert und unterschrieben sein
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Verständlich: Eindeutige Formulierungen erleichtern die Umsetzung
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Ärztliche Pflicht: Ärzte müssen die festgelegten Wünsche beachten
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Aktualität: Regelmässige Anpassung erhöht die Verbindlichkeit
Fazit: Eine korrekt erstellte Patientenverfügung garantiert, dass Ärzte Ihre Wünsche respektieren.
Optifinanz stellt sicher, dass Ihre Verfügung klar und wirksam formuliert ist.
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Ja, beide Dokumente ergänzen sich:
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Vorsorgeauftrag: Regelt, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit handelt
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Patientenverfügung: Bestimmt, welche medizinischen Massnahmen gewünscht oder abgelehnt werden
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Vollständiger Schutz: Kombination deckt organisatorische, finanzielle und medizinische Bereiche ab
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Klarheit: Vermeidung von Unstimmigkeiten zwischen Beauftragten und Ärzten
Fazit: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag zusammen sichern Ihre Interessen umfassend ab.
Optifinanz begleitet Sie bei der Integration beider Dokumente.
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Ja, professionelle Beratung stellt die Wirksamkeit sicher:
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Rechtliche Rahmenbedingungen: Verständnis der Vorgaben und Anforderungen
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Klar formulierte Wünsche: Vermeidung von Missverständnissen oder Unklarheiten
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Individuelle Anpassung: Berücksichtigung persönlicher und familiärer Umstände
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Beratung zu Fragen und Unsicherheiten: Professionelle Unterstützung bei komplexen Themen
Fazit: Eine professionelle Begleitung erhöht die Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit Ihrer Patientenverfügung.
Optifinanz unterstützt Sie bei der professionellen Erstellung und praktischen Umsetzung.
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Bei Optifinanz profitieren Sie von unabhängiger und persönlicher Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Unsere Finanzberater begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll, damit Sie eine umfassende und massgeschneiderte Lösung für jede Lebensphase erhalten.
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Unabhängige Beratung: Frei von Verkaufsdruck und Produktbindung mit Fokus auf Ihre beste Lösung
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Individuelle Betreuung: Passgenau auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation abgestimmt
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Rechtliche Sicherheit: Professionell und verbindlich formuliert für klare Verhältnisse
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Transparente Kostenstruktur: Klare Paketpreise und definierte Stundensätze für Ihre Planungssicherheit
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Vertrauensvolle Partnerschaft: Langjährige Erfahrung und Neutralität sichern Ihre Interessen
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Gute Gründe für Optifinanz
Unabhängige Beratung mit Fokus auf die beste Lösung
Weitsichtige Rundumberatung durch erfahrene Experten
Individuelle Finanzstrategie für jede Lebensphase

Unsere Kundschaft hat für den Ernstfall gut vorgesorgt.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen und wer Sie dabei vertreten darf. Eine individuelle Vorsorgeregelung hilft Ihnen und Ihren Liebsten, dass im Ernstfall und bei unerwarteten Ereignissen frühzeitig alles klar geregelt ist.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung durch unser erfahrenes Expertenteam? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Daniel Peyer
Leiter Finanzberatung
Mitglied der Geschäftsleitung
